Für einen möglichst sicheren Unterrichtsbetrieb empfehlen wir insbesondere die Einhaltung der folgenden Hygienemaßnahmen:
Basis-Hygienemaßnahmen
Umgang mit Krankheitssymptomen
Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.
Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter BayMBl. 2022 Nr. 631 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.
Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.